Unsere Dienstleistung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Seit langer Zeit existieren Regelungen, die jedes Unternehmen dazu verpflichten, eine Sicherheitsfachkraft einzusetzen, sei es durch Ausbildung einer eigenen Kraft oder Bestellung einer externen Lösung. Letztere bietet sich durch Beauftragung freiberuflicher Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder eines sicherheitstechnischen Dienstes. Immer steht die langfristige erfolgreiche Zusammenarbeit im Vordergrund.
Wie sieht eine derartige Zusammenarbeit aus:
- Sie beauftragen uns als externe SiFa.
- Wir übernehmen damit alle Pflichten, die mit dieser Funktion verbunden sind.
- Wir führen Schulungen und Unterweisungen in Ihrem Unternehmen durch.
- Es werden die vorgeschriebenen und notwendigen Dokumentationen im Bereich Arbeitssicherheit erstellt und regelmäßig gepflegt.
- Es finden regelmäßig Begehungen Ihres Unternehmens statt. Sie erhalten einen Bericht mit gegebenenfalls dort aufgeführten Schwachstellen, die einer Verbesserung bedürfen.
- Regelmäßig werden, falls nötig, Arbeitsschutzausschüsse einberufen. Diese erörtern Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
- Sie erhalten Begehungsprotokolle und Jahresberichte über unsere Tätigkeiten.
- Auf Wunsch pflegen wir die von uns erstellte Dokumente online, so dass Sie jederzeit über einen geschützten Internetzugang darauf zugreifen können.
