Novelle der Nachweisverordnung am 1.2.07 in Kraft
15.12.06 21:35 Alter: 4 yrs.
Mit dem Artikelgesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 treten ein ganze Reihe von Änderung in den unterschiedlichsten Regelwerken in Kraft. Die wesentlichen Änderungen beziehen sich jedoch auf die am 1. Februar des nächsten Jahres in Kraft tretende Novelle der Nachweisverordnung.
Der Titel des Gesetzes verspricht Gutes: Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung - da hofft doch jeder in der Abfallwirtschaft tätige auf ein Aufräumen mit dem ganzen "Papierkram", den ein Entsorger zu bewältigen hat.
Schauen wir uns doch einmal die Kernaussagen des Gesetzes an.
Wohlgemerkt äußere ich hier nur meine Laienansicht und keinerlei Rechtsberatung - jedoch werde mir sicher viele Leser in der Interpretation beipflichten.
- Im Kreislaufwirtschaftsgesetz nimmt das europäische Recht Einzug und die deutsche "Spezialerfindung" der Dreiteilung der Abfallkategorien in nicht überwachungsbedürftige, überwachungsbedürftige und besonders überwachungsbedürftige Abfälle wird zugunsten der einheitlichen Einstufung in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle aufgehoben. Diesbezüglich wird auch die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) geändert. Hier fällt natürlich die Grundlage der bisherig geführten vereinfachten Nachweisverfahren ersteinmal weg.
In der Nachweisverordnung finden wir nun ein paar Punkte, die diesbezüglich Anlass zum Nachdenken geben könnten - Weiter wird der Begriff "Register" eingeführt als Ersatz für das bisherige Nachweisbuch. Inhaltlich bleibt dies im Wesentlichen jedoch identisch.
- Besonders beachen muss man § 45 (2), welcher die Grundlage für die elektronische Nachweisführung legt (welche dann auch in der Nachweisverordnung konkretisiert wird mit vorerst verbindlichem Starttermin April 2010).
- Interessant wird es in der neuen Nachweisverordnung im § 24 (4): Hier erhält der Abfallentsorger die Pflicht auferlegt für praktisch alle Abfälle ein Register zu führen - wie es vorher nur für das Nachweisbuch vorgesehen war. Da stellt sich die Frage, woher man die notwendigen Informationen erhalten soll? Womöglich nur aus einem aller Erleichterung zum Trotz doch noch verwendeten vereinfachten Nachweis? ...
- Interessant sicher sind auch die Anforderungen, die auf uns zukommen, wenn man den elektronischen Nachweis umsetzen möchte. Erzeuger, Beförderer und Entsorger haben den Begleitschein nun elektronisch qualifiziert zu unterschreiben. Wer weiß, wie oft man tatsächlich keinen Mitarbeiter des Abfallerzeugers findet, der die Übernahme bestätigt, wird sich wundern, wie dies nun umgesetzt werden soll.
Wenn man sich das Gesetz in aller Konsequenz durchliest kommt der Eindruck auf, dass es nicht um eine Erleichterung für die Überwachten sondern für die Überwacher geht - was ja auch dem Titel des Gesetzes mehr entspricht als das, was wir ein Entsorger sich auf den ersten Blick gewünscht hätte.
Hier finden Sie die Lesefassung sowohl des Artikelgesetzes als auch der Verordnung als PDF Datei:
Neue Gesetze beim BMU aus dem Bereich Abfallwirtschaft
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