Qualitätsmanagement in der Weiterbildung und Bildung
Seit dem 01.07.2004 ist die Rechtsverordnung zur Träger- und Maßnahmenzertifizierung in der beruflichen Weiterbildung (AZWV) in Kraft. Vorgesehen ist ein Übergangsfrist bis zum 31.12.2005.
Das bedeutet für alle Bildungsträger, dass Sie ein Qualitätsmanagementsystem (z.B. nach ISO 9001) einführen müssen. Sollen zukünftig weiterhin Maßnahmen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werdne, ist ein Nachweis in Form einer Zertifizierung des Systems erforderlich. Dies wird im Rahmen einer Anerkennungsprüfung gewährleistet. Eine sogenannte Fachkundige Stelle ist berechtigt, diese Prüfung im quasi staatlichen Auftrag durchzuführen, die Anerkennung auszusprechen und damit die Möglichkeit zu schaffen, Bildungsgutscheine im Empfang zu nehmen.
Die anfangs noch geringe Anzahl anerkannter fachkundiger Stellen ist inzwischen auf 21 (Stand Ende Dezember 2005) angewachsen.
Die gesamte Liste finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Folgen Sie diesem Link.
Die meisten Zertifizierungsstellen passen ihre Verfahren den branchenüblichen Gegebenheiten an. D.h. Ein ISO 9001 Verfahren wird die zugrundeliegende Rechtsnorm (AZWV) einbinden und sich an den branchenüblichen Gegebenheiten anlehnen. Einwände, die ISO 9001 sei an der industriellen Fertigung orientiert und eigne sich nicht für Dienstleistungsprozesse oder gar für den Bildungssektor, lasse ich nicht gelten. Aus eigener Erfahrung lässt die bewusst offen gehaltene Norm eine optimale Gestaltung der Systeme zu. Die erfolgreiche Anwendung in den unterschiedlichsten Branchen und Unternehmen beweist dieses. Zudem ist seit der Novelle der Norm aus dem Jahr 2000 eine breite Anwendung gewährleistet.
Ein DIN EN ISO 9001 Zertifikat ist ein international anerkanntes Gütesiegel für die Qualität Ihrer Organisation. Vertrauen Sie auf die guten Erfahrungen mit ihr in der ganzen Welt.
Bei den Zertifizierungsstellen, die für den Bildungsbereich zugelassen sind erhalten Sie in aller Regel im gleichen Verfahren ohne Mehraufwand auch die notwendige Bildungsträgerzertifizierung entspr. § 84 SGB III.
Unsere Leistungen
Mit der Erfahrung einer langjährigen Beratung bei der Entwicklung und Einführung von Systemen nach ISO 9001 bieten wir Ihnen die kompetente Begleitung Ihres Vorhabens. Die Umsetzung in der Dienstleistungsbranche ist stets ein schwieriges Unterfangen. Noch schwieriger ist die richtige Umsetzung der Norm im Bereich der Weiterbildung oder der Schulen. Mehrjährige Arbeit im Bildungsbereich bietet Ihnen die Gewähr einer professionellen Unterstüzung - egal für welche Zertifizierungsgrundlage Sie sich entscheiden. Die drei in Frage kommenden Modelle der ISO 9001, der EFQM oder der LWQ/LQS verfügen alle über ähnliche Grundprinzipien. Will man in etwa ein Reihenfolge der Tiefe der Umsetzung aufstellen ergäbe sich folgende Abfolge:
* LQW
* ISO 9001
* EFQM
Die Wahl des LQW-Systems verspricht also den leichteren Weg. Dennoch ist die ISO 9001 in meinen Augen weiterhin eine Zertifizierungsgrundlage der ersten Wahl.
Sie ist offen, international anerkannt und vergleichbar. Zudem stellt sie keine konkreten Anforderungen, die vielleicht in Ihrer Einrichtung keine Anwendung finden.
Was ist unser Ziel?
Wir möchten mit Ihnen ein auf Ihre Einrichtung zugeschnittenes und möglichst ballastfreies System schaffen. Das bedeutet, das sich jede Maßnahme an der Fragestellung messen lassen muss:
Ist dies Maßnahme für unsere Einrichtung nützlich?
Einige wenige Dinge dürfen diese Forderung misachten. Dies sind Forderungen der Norm, die aber mit der Version 2000 bereits auf ein sehr geringes Maß gebracht worden sind.
